Wer hat uns verraten? Die Freien Demokraten….
Man ist sich einig bei der Sicherheitspolitik. Natürlich werden die freiheitlichen “Errungenschaften” der FDP-Unterhändler bei den schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen als Erfolg suggeriert. Diese Errungenschaften sind keine, da es in keinem Punkt einen echten Wechsel geben wird. Alles wird erstmal nur ausgesetzt, eingeschränkt und aufgeschoben – Gesetzesrücknahme aber Fehlanzeige. Statt Netzsperren mit dem berühmten Stoppschild soll nun erstmal versucht werden, kinderpornographische Seite zu löschen. Die Online-Durchsuchung wird mit einigen juristischen Hürden mehr erweitert und die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung soll auf “schwere Gefahrensituationen” beschränkt werden. In der Opposition und erst recht im Wahlkampf war die FDP ausnahmslos gegen alle drei Maßnahmen. Keines der Vorhaben kippte ganz. Im Gegenteil, die FDP kippte.
Nun doch löschen statt sperren?
Es klingt zunächst nach einem Achtungserfolg der FDP. Nun soll wirklich ein Jahr lang versucht werden, Seiten mit kinderpornographischen Inhalt vom Netz nehmen zu lassen, bevor man nochmal drüber nachdenkt, ob man nun doch per Stoppschild die Nutzer daran hindert, auf gewissen Seiten zuzugreifen. Die Frage ist nur, warum man das nicht schon längst versucht hat, bevor man aus den Annalen des Familienministeriums das Kinderporno-Stoppschild zur Debatte gebracht hat. Der Vorwand, man hätte keine Macht, Schmuddelseiten irgendwo in Mumbasa abzuschalten wurde schon damals widerlegt. Dahinter versteckte sich ganz klar politisches Kalkül, welches einerseits ein Kampf gegen KiPo suggerieren sollte und andererseits als “Bauernopfer” für andere Themen herhalten konnte. Man ruderte zugunsten der Themen wie Online-Durchsuchung sowie der Vorratsdatenspeicherung so weit zurück und ging auf die rationale Forderung ein, es mit der Löschung erstmal zu probieren, bevor man das Internet filtert.
Immerhin wird es nun offiziell vom Bundeskriminalamt versucht, aber genau darin steckt der Wurm. Während so eine Evaluation eher von neutraler Seite durchgeführt werden sollte, versucht eben nun das BKA, Seiten zu löschen, welches alles andere als eine neutrale Position zu dem Gesetzesvorhaben inne hat. Eben Jene Behörde versuchte schon vor dem Gesetz, sich vertraglich mit großen Providern wie Telekom, Vodafone oder Kabel Deutschland auf Sperrlisten zu einigen. Diese wurden zum Glück von Noch-Justitzministerin Zypries für nichtig erklärt. Dieser politische Alleingang des BKAs ist Beleg genug dafür, dass die Löscherfolge wahrlich nicht so effektiv ausfallen könnten, wie die der Netzaktivisten, die bereits demonstrierten, wie einfach diese Maßnahme funktionieren kann. Der AK Zensur mailte insgesamt 348 Provider in 46 Ländern an, wohingegen binnen 12 Stunden bereits 60 kinderpornopraphische Inhalte vom Netz genommen wurden. Sehr interessant ist auch, dass ein Großteil, insgesamt 250 Provider, angaben, dass keine illegalen Inhalte auf den angegebenen Seiten vorhanden seien. “die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.”, stellten die Aktivisten fest.
Dass es der FDP auch nicht im Kern um die bürgerrechtswirdrige Netzfilterung geht, zeigt auch ihre grundsätzliche Position zur Netzneutralität. Die Netzneutralität besagt, dass die Provider nur als Dienstleister der Datenleitungen fungieren und die Datenpaketen nicht nach Inhalt oder Herkunft priorisieren dürfen, ja geschweige denn zensieren. Für die Freien Demokraten ist dies aber wohl eine Überregulierung und schiebt hier mal wieder das Dogma “Der Markt macht das schon…” vor. Auf den Wahlprüfstein diesbezüglich von netzpolitik.org wurde entgegnet: “Aus Sicht der FDP besteht in wettbewerblich organisierten Märkten grundsätzlich kein Bedarf für gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität. Vor allem der deutsche Gesamtmarkt für Telekommunikationsdienste hat sich seit der Liberalisierung im Jahr 1998 dynamisch entwickelt. Eine hohe Wettbewerbsintensität ergibt sich dabei nicht nur aus einem nachhaltigen Dienste-, sondern vor allem aus einem ausgeprägten Infrastrukturwettbewerb.” Soll heißen: Filtert die Telekom mit das Internet, geh ich halt zur Konkurrenz. Dass es in der Praxis aber nicht so einfach ist, zeigt das obige Beispiel mit der vom BKA vertraglich vereinbarten Zensur mit vielen großen deutschen Providern. Da die Alternativen an Internetanbietern immer weiter schrumpfen, je weiter man in ländlichen Gefilden wohnt. Dass einige Anbieter eines kabellosen Internets aus bandbreiten-technischen Gründen die Datenströme umleiten und somit Webinhalte fälschen, ist an und für sich selbst schon ein Skandal. Zumal es ohnehin Aufgabe des Gesetzgebers ist, den Menschen ein grundrechtekompatibles Internet zu garantieren, und nicht die des Marktes.
(tbc)
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